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Assura allein gegen (fast) alle (Abstimmung vom 9. Februar)


Assura-Basis SA

09.01.2003, Zusatzversicherte haben neu Anrecht auf eine Kostenbeteiligung der Kantone an ihrem Spitalaufenthalt. Gegen eine breit abgestützte Übergangsregelung wurde das Referendum ergriffen. Am 30. November 2001 blickten alle Krankenkassen und Kantone nervös nach Luzern.

An diesem Schicksalstag fällte das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) ein folgenschweres Urteil im Bereich der Spitalfinanzierung, welches die Kantone Milliarden von Franken kosten würde. Denn bisher beteiligten sich die Kantone nur an den Kosten von Patienten, die sich in der allgemeinen Abteilung eines Spitals behandeln liessen. Dagegen klagten die Krankenversicherer erfolgreich. Neu galt die kantonale Kostenbeteiligung gleichermassen auch für diejenigen Personen, welche Anrecht auf eine Behandlung in der halbprivaten oder privaten Abteilung eines öffentlichen oder mit öffentlichen Mitteln finanzierten Spitals hatten. Derzeit haben rund 1,5 Millionen Personen in der Schweiz eine Zusatzversicherung abgeschlossen.

Stufenlösung als Rettungsring

Den Kantonen kam das Urteil des EVG äusserst ungelegen. In einer Zeit sinkender Steuereinnahmen und steigender Staatsausgaben hätten sie den Krankenkassen künftig jährlich 700 Millionen Franken mehr bezahlen müssen. Zudem wäre der Kostenschlüssel schlimmstenfalls rückwirkend bis zum Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) Anfang 1996 anwendbar. Ohne Steuererhöhungen, so klagten die Finanzdirektoren, könnte dies unmöglich bewerkstelligt werden. Das Lamento blieb nicht ungehört.

Um den Kantonen entgegenzukommen, schlug die Kommission des Ständerates für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) einen Kompromiss vor. Statt die effektiv in den halbprivaten oder privaten Abteilungen anfallenden Kosten zu berappen, sollten nur die Tarife der allgemeinen Spitalabteilungen herbeigezogen werden. So würde sich der jährliche Betrag von 700 auf 500 Millionen Franken reduzieren. Diese Lösung soll stufenweise umgesetzt werden: im Jahr 2002 mit 300 Millionen (60 Prozent), 2003 mit 400 Millionen (80 Prozent) und erst 2004 mit den 500 Millionen.

(Fast) alle am gleichen Strick

Das Dringliche Bundesgesetz fand sowohl beim Bund, den Kantonen wie auch dem Branchenverband der Krankenversicherer Santésuisse Zustimmung. Eine definitive Regelung ist im Rahmen der 2. Revision des Krankenversicherungsgesetzes vorgesehen. Doch die Harmonie war von kurzer Dauer.

Innert Monatsfrist sammelte die Westschweizer Krankenkasse Assura knapp 70 000 Unterschriften und ergriff damit Mitte Oktober das Referendum gegen das Gesetz.

Ständerat Christoffel Brändli sagte als Präsident des Krankenkassenverbands Santésuisse, Assura vertrete zwar rund 5 Prozent der Versicherten. Das hindere den Branchenverband jedoch nicht, ganz klar für ein Ja am 9. Februar einzutreten. «Dass wir nun abstimmen müssen, weil eine einzige Kasse den Kompromiss torpediert, finde ich absolut mühsam», beschwerte sich auch Toni Bortoluzzi (SVP), Präsident der nationalrätlichen Gesundheitskommission.

Assura: Höhere Prämien als Folge

Für Assura ist das Dringliche Bundesgesetz jedoch nichts weiter als ein fauler Kompromiss, der es den Kantonen ermögliche, «sich ihrer vollen finanziellen Verantwortung zu entziehen», wie es auf der Homepage des Krankenversicherers heisst. Folglich würden die Zusatzversicherten gezwungen, Spitalkosten zu bezahlen, für die sie bereits mit ihren Steuern aufkämen. Neben der nicht annehmbaren Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger habe dieser «gesetzgeberische Taschenspielertrick» aber noch weitere «unerfreuliche Auswirkungen»: Steigende Prämien bei der Zusatzversicherung würden den Wechsel in die Grundversicherung fördern und damit einen Ausbau der allgemeinen Spitalinfrastruktur notwendig machen.

«Billige Werbekampagne»?

Christoffel Brändli bestreitet die angedrohte Prämienerhöhung vehement: «Ein Nein würde die Grundversicherung um keinen Rappen verbilligen.» Und die Präsidentin der Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK), die Innerrhoder Regierungsrätin Alice Scherrer, befürchtet gar, dass eine Ablehnung des Bundesgesetzes zu erneuten Rechtsstreitigkeiten, einem Vollzugschaos und unbezahlten Spitalrechnungen führen würde.

 

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