Ihre Prämienersparnisse 2024
Sofort vergleichen und die beste Krankenkasse für 2024 finden.
News Krankenversicherung.ch

Sind Intras-Reserven ausreichend?


INTRAS Assurance

12.11.2002, Seit einigen Jahren interessieren sich Medien und Politiker vermehrt für die Finanzen, beziehungsweise die Reserven, der Krankenversicherer. Sie erinnern sich sicher, dass bis Ende 2001 die Tendenz bestand, den Versicherern ihren Reichtum vorzuwerfen.

Man behauptete, dass es genüge, alle Reserven aufzulösen, um das Problem der Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen.

Weit gefehlt! Die Tatsachen haben das Gegenteil bewiesen.

Heute, vielmehr seit Anfang 2002, hört man die entgegengesetzte Meinung. In den Attacken auf die Versicherer heisst es, dass sie nicht mehr die Sicherheit der Versicherten garantieren, dass es um ihre Finanzen sehr schlecht steht und sie nicht mehr über genügend Reserven verfügen.

Wo liegt die Wahrheit?

Die Versicherer müssen über 2 Arten von Reserven verfügen, nämlich die gesetzliche Reserve, die sich auf 15% der Prämien beläuft, und die Rückstellung für Schadenfälle, deren Betrag bei rund 30% der jährlich bezahlten Leistungen liegt.

Diese Reserven müssen nicht, wie manche glauben, jedes Jahr neu gebildet werden. Sie werden nur der Kostenentwicklung angepasst.

Die gesetzliche Reserve erlaubt es dem Versicherer, seinen Verpflichtungen während des ganzen Jahres nachzukommen, auch in Perioden, in denen die Höhe der Schadenzahlungen die der Prämieneinnahmen übersteigt (saisonale Schwankungen). Sie ermöglicht es überdies, die eventuellen Abweichungen zwischen den Prognosen zur Kostensteigerung sowie der Realität abzudecken.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben allerdings gezeigt, dass diese Abweichung nie über 2% liegt. Eine Reserve von 10% bis 15% genügt somit durchaus, um die finanzielle Sicherheit des Versicherers im Rahmen seiner Verpflichtungen gegenüber den Versicherten zu garantieren.

Die Rückstellung für Schadenfälle dient dazu, bereits eingetretene Schadenfälle zu decken, die dem Versicherer noch nicht gemeldet wurden. Konkret heisst das, dass der Versicherer im Jahr 2003 eine gewisse Anzahl von Rechnungen bezahlen wird, die 2002 betreffen, aber dem Versicherer nicht vor Jahresende zugestellt wurden. Diese Rückstellung garantiert also die Übernahme solcher Fälle. Alle 2003 zu bezahlenden Rechnungen, einschliesslich der, die 2002 betreffen, werden durch die Prämien finanziert, die 2003 einkassiert werden.

Zu Ende des Jahres ist das Geschäftsjahr also ausgeglichen, und die Rückstellung für Schadenfälle wurde nicht verwendet. Sie wäre in einer einzigen Situation notwendig, und zwar dann, wenn der Versicherer seine Tätigkeit einstellt. Er muss nämlich im darauf folgenden Jahr den Rest der Rechnungen übernehmen, die er noch für das vergangene Jahr erhält. Da er jedoch keine Prämien mehr einkassiert, muss er die Rückstellung für Schadenfälle verwenden, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Auch wenn die Reserven während der letzten Jahre wegen der unzureichenden Prämien, die vom BSV diktiert wurden, sowie der äusserst schwierigen Situation der Börsenmärkte zurückgegangen sind, ist die Finanzlage der INTRAS alles andere als katastrophal, da INTRAS insgesamt noch über mehr als 30% Reserven verfügt.

Abschliessend ist hervorzuheben, dass die Versicherungstätigkeit bei INTRAS, ab 2002, erneut ausgeglichene Ergebnisse ausweist. Den INTRAS-Versicherten kann also für die Zukunft garantiert werden, dass ihr Versicherer seinen Verpflichtungen nachkommen kann.

  News Abo

Copyright 1996-2024 by HELP Media AG • Alle Angaben ohne Gewähr.