Pressemappe Bundesamt für Gesundheit BAG


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Einzelne Meldungen

18.08.2026: Monitoring der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung (Pressemitteilung)

Bern - Die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind im zweiten Quartal 2026 im Jahresrhythmus um 0,4 Prozent gestiegen. In den letzten zwölf Monaten verursachte eine versicherte Person durchschnittlich Kosten in der Höhe von 4’834 Franken. Das sind 21 Franken mehr als im Vorjahr. Diese Zahlen basieren auf den Rechnungen, die von den Versicherern in den genannten Zeiträumen verarbeitet wurden. Die Einführung des neuen Gesamttarifsystems für ambulante ärztliche Leistungen hat Abrechnungsverzögerungen im ambulanten Spitalbereich zur Folge. Dies führt zu einem Kostenrückgang in diesem Bereich. Wann die Verzögerungen aufgeholt werden und wie hoch die Kostenentwicklung dadurch ausfallen wird, ist derzeit nicht abschätzbar.


24.03.2026: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Regelung der Situation nicht kontaktierbarer Versicherter (Pressemitteilung)

Bern — Die Krankenversicherer führen in ihren Beständen eine bestimmte Anzahl «nicht kontaktierbarer Versicherter», also unauffindbarer oder ins Ausland verzogener Personen. Dieser Umstand verfälscht den Risikoausgleich, da die Versicherer weiterhin die Risikoabgabe für diese Versicherten entrichten müssen, die entsprechenden Prämien aber nicht mehr einnehmen. An seiner Sitzung vom 20. März 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) eröffnet, um diese Versicherten aus den Beständen der Versicherer ausschliessen zu können. Die Revision erfolgt auch in Erfüllung zweier vom Parlament am 14. Juni 2024 angenommenen Motionen, die ein einheitliches Verfahren für den Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern verlangen.


09.01.2026: Konkurseröffnung über die Krankenkasse KLuG: Versichertenschutz ist weiterhin gewährleistet (Pressemitteilung)

Bern — Auf Verlangen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wurde am 5. Januar 2026 der Konkurs über die KLuG Krankenversicherung (KLuG) eröffnet. Alle Versicherungsverhältnisse bei KLuG endeten per 31. Dezember 2025. Die betroffenen Versicherten wurden frühzeitig informiert, damit sie fristgerecht den Beitritt zu einem neuen Versicherer nach Wahl erklären konnten. Wer von diesem Wahlrecht keinen Gebrauch machte, ist automatisch bei der Helsana Versicherungen AG nach KVG versichert. Mit dieser Lösung bleibt der Versicherungsschutz lückenlos gewährleistet.


16.12.2025: Bundesrat empfiehlt keinen Systemwechsel zur Festlegung der Krankenkassenprämien (Pressemitteilung)

An seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats 22.4016 Matter «Gerechte Krankenkassenprämien» verabschiedet. Darin wird die Möglichkeit geprüft, für die Prämienfestlegung ein Akonto-System wie bei den Steuern einzuführen und die endgültige Höhe der Prämie festzulegen, sobald die Kosten bekannt sind. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein Wechsel Unsicherheit für die Versicherten und einen administrativen Mehraufwand bedeuten würde, während das bestehende System sich bewährt hat. Er möchte daher das Berechnungsmodell zur Festlegung der Krankenkassenprämien nicht wechseln.


12.12.2025: Krankenversicherung: Der Bundesrat will die Finanzierung der Gesundheitskosten von Inhaftierten regeln (Pressemitteilung)

An seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat einen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung verabschiedet. Damit sollen künftig alle inhaftierten Personen in der Schweiz obligatorisch krankenversichert sein. Dies gewährleistet die medizinische Gleichbehandlung im Freiheitsentzug, wie es die Bundesverfassung vorsieht. Die Kantone können dabei die Wahl des Versicherers und des Versicherungsmodells für die inhaftierten Personen einschränken.


09.09.2025: Die Aufnahme der Podologie in die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird insgesamt positiv beurteilt (Pressemitteilung)

Seit dem 1. Januar 2022 sind Podologinnen und Podologen sowie Organisationen der Podologie als Leistungserbringer der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für Behandlungen zur Vermeidung von Komplikationen bei Diabetesbetroffenen zugelassen. Diese Regelung wurde nun einer Evaluation unterzogen, die insgesamt eine positive Einschätzung abgibt, die aber auch mehrere Optimierungsvorschläge vorbringt.




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