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Groupe Mutuel c. K-Tipp - der Presserat gibt der Groupe Mutuel Recht

02 Dezember 2009 | von Groupe Mutuel

Uhr Lesedauer: 1 Minute


Pressetitel

Groupe Mutuel c. K-Tipp - der Presserat gibt der Groupe Mutuel Recht

Verfasser / Quelle

Groupe Mutuel

Publikation

02.12.2009 | 10:19 Uhr


02.12.2009, Die verdeckte Recherche des Magazins wird als unlautere und unverhältnismässige Methode gerügt. Das Konsumentenmagazin K-Tipp wurde wegen verdeckter Recherchen zur Ausbildung von Vermittlern der Groupe Mutuel vom Schweizer Presserat gerügt.


Dieser ist der Meinung, der K-Tipp-Journalist habe unverhältnismässige Mittel bei seiner Recherche angewandt, da er in keiner Weise versucht hat, sich die Informationen offen und rechtmässig zu beschaffen.



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Quelle: Groupe Mutuel | Publiziert am 02.12.09 | Aktualisiert um 10:19 Uhr


Über Groupe Mutuel:

Mit rund 2600 Mitarbeitenden in der ganzen Schweiz steht die Groupe Mutuel im Dienst von mehr als 1,3 Millionen Einzelkunden und 31'600 Unternehmen.

Als einziger umfassender Versicherer in der Schweiz positioniert sich die Groupe Mutuel als bevorzugter Ansprechpartner in den Bereichen Gesundheit und Vorsorge für ihre Einzel- und Unternehmenskunden. Der Umsatz überschreitet 6,5 Milliarden Franken. Dank ihren massgeschneiderten Versicherungslösungen in den Bereichen Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherung (VVG) belegt sie den dritten Rang der Gesundheitsversicherer in der Schweiz.

Als Leaderin für Personenversicherungen für Unternehmen bietet die Groupe Mutuel Unternehmen aller Grössen umfassende Lösungen in den Bereichen Krankentaggeldversicherung (KTG), obligatorische Unfallversicherung (UVG), Unfallzusatzversicherung (UVGZ) und berufliche Vorsorge (BVG).


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