18.08.2003, Die Helsana hat im Zusammenhang mit der Anpreisung ihrer Hospital-Zusatzversicherung nicht gegen
das Bundesgsetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen. Die Zürcher Bezirksanwaltschaft
hat ein entsprechendes Verfahren eingestellt.
Wegen Verstosses gegen das UWG erstattete die Stiftung für Konsumentenschutz im letzten November Anzeige gegen die Helsana. Darin wurde der Krankenversicherung vorgeworfen, sie habe Kunden einer Zusatzversicherung, die sich nicht ausdrücklich und schriftlich gewehrt hätten, eine teure Zusatzversicherung (CURA-Langzeitpflegeversicherung) auf die Police gesetzt.
Zudem habe die Helsana in den Geschäftsbedingungen unklare Begriffe, die sich zu Ungunsten der Versicherten auswirken würden. Wie die Zürcher Bezirksanwaltschaft am Montag mitteilte, hatten die betreffenden Kunden die Möglichkeit, das neue Angebot zu studieren und durch eine Mitteilung abzulehnen. Die Helsana habe ferner ihr Vorgehen durch das Bundesamt für Privatversicherungen explizit gutheissen lassen.
Die Helsana-Gruppe engagiert sich als vertrauenswürdige Schweizer Kranken- und Unfallversicherung für die Gesundheit und Vorsorge von Privaten und Unternehmen.
Das Unternehmen ist eine nicht börsenkotierte Aktiengesellschaft und als Holding organisiert. Unter dem Holdingdach betreiben die Gesellschaften Helsana und Progrès das operative Geschäft. Helsana beschäftigt schweizweit über 3'000 Mitarbeitende und nimmt mit einem Prämienvolumen von über sechs Milliarden Franken im Schweizer Versicherungsmarkt eine führende Position ein.
Helsana schützt 1,9 Millionen Menschen gegen die finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall, Mutterschaft und Pflegebedürftigkeit im Alter. Mit einem breiten Angebot in den Bereichen Grund-, Zusatz- und Unfallversicherung engagiert sich Helsana für das Leben jedes Einzelnen.
Helsana AG (Firmenporträt) | |
Artikel 'Konsumentenschützer mit Anzeige gegen Helsana abgeblitzt...' auf Swiss-Press.com |
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