19.02.2019, Komplexe chirurgische Eingriffe bedürfen besonders häufiger Praxis, damit die Patientensicherheit
gewährleistet ist. Deshalb sind gerade hier Mindestfallzahlen wichtig. Bei den komplexen chirurgischen
Eingriffen im Bereich des Bauches, der Viszeralchirurgie, haben sich die Kantone immerhin darauf
geeinigt, diese Eingriffe nur noch in bestimmten Spitälern durchführen zu lassen. Allerdings ist
unverständlich, dass zwei Bereiche ausgeklammert wurden - zumal die Ziele mit 12 Fällen pro Jahr und
Spital ohnehin bescheiden formuliert sind.
Die Kantone sind gemäss dem Krankenversicherungsgesetz beauftragt, für den Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM) eine gemeinsame gesamtschweizerische Planung vorzunehmen. Bei den komplexen viszeralchirurgischen Eingriffen erfolgt diese Konzentration weiterhin nur schleppend.
Immerhin konnten die Kantone für drei Eingriffe (Resektion von Speiseröhre, Pankreas, Leber) festlegen, welche Spitäler diese Operationen künftig durchführen. santésuisse bedauert aber, dass bei zwei weiteren Bereichen (tiefe Rektumresektion, komplexe bariatrische Chirurgie) keine Einigung zur Konzentration erzielt werden konnte.
Regionalpolitische Überlegungen wurden offenbar stärker gewichtet als die Patientensicherheit - obwohl es sich ausschliesslich um Wahleingriffe handelt, wo die Nähe zum Wohnort unerheblich ist.
Patientensicherheit im Mittelpunkt
Bei den fünf Bereichen, die für eine Zuteilung vorgesehen waren, war ein Minimum von gerade einmal 12 Eingriffen pro Jahr die wenig ambitionierte Vorgabe. Selbst dies war offenbar für gewisse Kantone eine zu hohe Hürde. santésuisse appelliert an die Kantone, bei der Zuteilung von Leistungsaufträgen an die Spitäler mehr gesundheitspolitische Verantwortung zu übernehmen.
Bei den zwei Bereichen, wo keine Einigung zustande gekommen ist, muss die Neubeurteilung Anlass sein für Vorgaben, die sich strikt an der Patientensicherheit orientieren.
Mindestfallzahlen für mehr Patientensicherheit
Mindestfallzahlen für komplexe operative Eingriffe führen erwiesenermassen zu mehr Qualität in der Leistungserbringung. Der Gelegenheitschirurgie muss deshalb Einhalt geboten werden. Wenn freiwillige Massnahmen nicht ausreichen, muss der Bund letztlich verpflichtende Vorgaben machen.
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