21.06.2019, santésuisse ist erfreut über den Entscheid des Ständerates, auch im Bereich der Zusatzversicherungen
verbindliche Vergütungsobergrenzen für Vermittler vorzusehen.
Damit werden die Umgehung der Provisionsobergrenzen in der Grundversicherung sowie der «Telefonterror» wilder Makler und Vermittler wirksam eingedämmt - zum Vorteil der Prämienzahlerinnen und -zahler.
santésuisse begrüsst den Entscheid des Ständerates, auch im Bereich der Zusatzversicherungen verbindliche Vergütungsobergrenzen für Vermittler vorzusehen. Damit ebnet die kleine Kammer politisch legitimierten und von den Krankenversicherern getragenen Lösungen den Weg - zum Vorteil der Prämienzahlerinnen und -zahler.
Eine Begrenzung der Provisionen im Zusatzversicherungsbereich ist dringend nötig. Nur so lässt sich eine allfällige Umgehung der Obergrenze in der obligatorischen Grundversicherung verhindern.
Eine Deckelung der Provision alleine in der Grundversicherung vermag den inakzeptablen Zustand der unerwünschten Telefonanrufe durch Vermittler, die zum grossen Teil aus dem Ausland agieren, nicht zu korrigieren.
Die Politik trägt mit diesem Entscheid dazu bei, dass künftig die unseriösen von den seriösen Anbietern besser unterschieden werden können.
Medienkontakt:
Matthias Müller
Telefon: 032 625 42 57
matthias.mueller@santesuisse.ch
santésuisse ist die führende Branchenorganisation der Schweizer Krankenversicherer im Bereich der sozialen Krankenversicherung.
santésuisse setzt sich im Interesse der Versicherten und sämtlicher Mitglieder, unabhängig von ihrer Grösse und Organisation, für ein freiheitliches Gesundheitssystem ein, mit dem Ziel, den Versicherten über Leistungswettbewerb die Wahlfrei-heit, den Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und ein gutes Kosten-Nutzenverhältnis zu garantieren. santésuisse ist bereit, dafür Kooperationen einzugehen.
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Artikel 'santésuisse: Ein Entscheid für die Prämienzahler und gegen Telefonterror...' auf Swiss-Press.com |
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