21.06.2019, santésuisse ist erfreut über den Entscheid des Ständerates, auch im Bereich der Zusatzversicherungen
verbindliche Vergütungsobergrenzen für Vermittler vorzusehen.
Damit werden die Umgehung der Provisionsobergrenzen in der Grundversicherung sowie der «Telefonterror» wilder Makler und Vermittler wirksam eingedämmt - zum Vorteil der Prämienzahlerinnen und -zahler.
santésuisse begrüsst den Entscheid des Ständerates, auch im Bereich der Zusatzversicherungen verbindliche Vergütungsobergrenzen für Vermittler vorzusehen. Damit ebnet die kleine Kammer politisch legitimierten und von den Krankenversicherern getragenen Lösungen den Weg - zum Vorteil der Prämienzahlerinnen und -zahler.
Eine Begrenzung der Provisionen im Zusatzversicherungsbereich ist dringend nötig. Nur so lässt sich eine allfällige Umgehung der Obergrenze in der obligatorischen Grundversicherung verhindern.
Eine Deckelung der Provision alleine in der Grundversicherung vermag den inakzeptablen Zustand der unerwünschten Telefonanrufe durch Vermittler, die zum grossen Teil aus dem Ausland agieren, nicht zu korrigieren.
Die Politik trägt mit diesem Entscheid dazu bei, dass künftig die unseriösen von den seriösen Anbietern besser unterschieden werden können.
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