04.02.2022, Bern - Der Bundesrat beabsichtigt, den Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft aufzulösen.
Der
Fonds erwirtschaftet keine Zinsen mehr, mit denen die kantonalen Beiträge in diesem Bereich
reduziert
werden könnten. Das Kapital wird an die Kantone übertragen. An seiner Sitzung vom 2. Februar 2022
hat
der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über
die
Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) unterbreitet.
Der FLG-Fonds ist mit 32,4 Millionen Franken ausgestattet. Die Zinsen aus diesem Fonds werden verwendet, um die von den Kantonen zu entrichtenden Beiträge zur Finanzierung von Familienzulagen in der Landwirtschaft zu reduzieren. Seit 2018 erwirtschaftet der Fonds jedoch keine Zinsen mehr, weshalb die Eidgenössische Finanzkontrolle im Rahmen einer 2019 durchgeführten Subventionsprüfung die Auflösung empfahl.
Kapital geht an die Kantone
Mit Blick auf das ursprüngliche Ziel, die kantonalen Beiträge zur Finanzierung von Familienzulagen zu reduzieren, wird das Fondskapital an die Kantone übertragen. Der Anteil jedes Kantons soll im Verhältnis zu den im Kanton gezahlten Familienzulagen in der Landwirtschaft berechnet werden. Mit der Auflösung des FLG-Fonds werden die Finanzströme zwischen Bund und Kantonen vereinfacht. Die Auflösung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Begünstigten von Leistungen gemäss FLG.
Medienkontakt:
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Marc Stampfli
Stv. Leiter Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft
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Das BSV sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich – AHV, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, berufliche Vorsorge (Pensionskassen), Erwerbsersatzordnung für Dienst Leistende und bei Mutterschaft sowie Familienzulagen – dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themenfelder Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig.
Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Es bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.
Per 1. Januar 2004 wurde das Geschäftsfeld Kranken- und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Mit dem Zusammenführen der Gesundheitsfragen in einem Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden. Mittelfristig erhofft sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern von dieser Reorganisation eine bessere Kenntnis und Kontrolle der Faktoren, die einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik haben.
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| Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (Firmenporträt) | |
| Artikel 'BSV: Auflösung des Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft...' auf Swiss-Press.com |
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