04.02.2022, Bern - Der Bundesrat beabsichtigt, den Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft aufzulösen.
Der
Fonds erwirtschaftet keine Zinsen mehr, mit denen die kantonalen Beiträge in diesem Bereich
reduziert
werden könnten. Das Kapital wird an die Kantone übertragen. An seiner Sitzung vom 2. Februar 2022
hat
der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über
die
Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) unterbreitet.
Der FLG-Fonds ist mit 32,4 Millionen Franken ausgestattet. Die Zinsen aus diesem Fonds werden verwendet, um die von den Kantonen zu entrichtenden Beiträge zur Finanzierung von Familienzulagen in der Landwirtschaft zu reduzieren. Seit 2018 erwirtschaftet der Fonds jedoch keine Zinsen mehr, weshalb die Eidgenössische Finanzkontrolle im Rahmen einer 2019 durchgeführten Subventionsprüfung die Auflösung empfahl.
Kapital geht an die Kantone
Mit Blick auf das ursprüngliche Ziel, die kantonalen Beiträge zur Finanzierung von Familienzulagen zu reduzieren, wird das Fondskapital an die Kantone übertragen. Der Anteil jedes Kantons soll im Verhältnis zu den im Kanton gezahlten Familienzulagen in der Landwirtschaft berechnet werden. Mit der Auflösung des FLG-Fonds werden die Finanzströme zwischen Bund und Kantonen vereinfacht. Die Auflösung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Begünstigten von Leistungen gemäss FLG.
Medienkontakt:
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Marc Stampfli
Stv. Leiter Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft
+41 58 462 90 79
marc.stampfli@bsv.admin.ch
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Das BSV sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich – AHV, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, berufliche Vorsorge (Pensionskassen), Erwerbsersatzordnung für Dienst Leistende und bei Mutterschaft sowie Familienzulagen – dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themenfelder Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig.
Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Es bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.
Per 1. Januar 2004 wurde das Geschäftsfeld Kranken- und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Mit dem Zusammenführen der Gesundheitsfragen in einem Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden. Mittelfristig erhofft sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern von dieser Reorganisation eine bessere Kenntnis und Kontrolle der Faktoren, die einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik haben.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
| Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (Firmenporträt) | |
| Artikel 'BSV: Auflösung des Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft...' auf Swiss-Press.com |
Zweite Behindertensession am 21. Oktober 2026 im Bundeshaus
Pro Infirmis, 06.02.2026Pierangelo Campopiano wird neuer Vertriebschef
AXA Versicherungen AG, 06.02.2026 VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz, 06.02.2026
10:31 Uhr
«Keine Gen Z»: Jobinserat von Zürcher Firma sorgt für Kritik »
09:01 Uhr
Krebsprävention in der Schweiz – Krebsspezialist: «Vorbeugen ist ... »
07:05 Uhr
Gefährliche Cyber-Angriffe: Hunderte Angriffe gegen kritische ... »
05:32 Uhr
«Manche sagen nicht die Wahrheit»: Wer importiert die Milch für ... »
Andros Kompott Apfel Birne ohne Zucherzusatz 4x100g
CHF 3.70
Coop
Andros Pocket Beutel assortiert 12x100g
CHF 8.95
Coop
Äpfel Jazz vv süss-säuerlich IP-Suisse
CHF 2.75 statt 3.95
Coop
Appenzeller Bärli-Biber Mini 2x 228g
CHF 7.40 statt 9.30
Coop
Appenzeller Ginger Beer alkoholfrei 6x33cl
CHF 16.20
Coop
Ariel All-in-1 Pods Color 60 Waschgänge
CHF 25.90 statt 51.80
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 1'199'801