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Helsana fordert obligatorische Pflegeversicherung ab 50


Helsana AG

27.07.2004, Ältere Menschen sollen für die Kosten von Spitex und Heimpflege selber aufkommen.

Helsana, die grösste Schweizer Krankenversicherung, verlangt eine obligatorische Pflegeversicherung für Personen ab fünfzig Jahren. «Das ist eine berechtigte Forderung», erklärte Helsana-Sprecher Christian Beusch zu einem Bericht der «Berner Zeitung» vom Samstag. Denn es sei eine falsch verstandene Solidarität, wenn immer weniger junge Leute für immer mehr alte Menschen aufkommen müssen.

Personen ab fünfzig mit erwachsenen Kindern hätten in der Regel ein grösseres Einkommen und mehr Vermögen als junge Familien, meinte Beusch weiter. So könnten sie sich neben der obligatorischen Krankenversicherung auch eine obligatorische Pflegeversicherung leisten.

Geringe Begeisterung «Die Begeisterung für diese Forderung wird gering sein», räumte Beusch ein. Als Bundesrat Pascal Couchepin vor vier Jahren mit einer ähnlichen Idee gekommen sei, hätte es laute Proteste gegeben. «Aber in der Schweiz braucht eine Sache manchmal mehrere Anläufe», sagte Beusch. Dass Santésuisse, der Dachverband der Krankenversicherer, noch keine separate Pflegeversicherung will und vorerst nach anderen Lösungen sucht, stört die Helsana laut Beusch nicht. Doch haben sich die Pflegekosten in den letzten vier Jahren verdoppelt, sagte er. Das wisse auch Santésuisse. Gemäss einem Positionspapier von Santésuisse von Anfang Juli lässt sich der starke Anstieg der Krankenkassenprämien seit 1999 wesentlich auf die Pflegekosten zurückführen: Danach sind die Pflegekosten von 1998 bis 2003 um 46 Prozent gestiegen; die übrigen Kosten wuchsen der gleichen Zeit nur um 26 Prozent.

Zwei Modelle des Bundesrats Auch der Bundesrat hat die Problematik im Visier. Ende Juni schickte er zwei Modelle für eine neue Pflegefinanzierung in die Vernehmlassung. Das erste Modell folgt dem Grundsatz, dass die Krankenversicherung nur noch für krankheitsbedingte Pflege bestimmt ist und altersbedingte Pflege nicht mehr vergütet werden soll. Das zweite Modell unterscheidet zwischen der Akutpflege und der Langzeitpflege: Bei der Akutpflege - das heisst grundsätzlich während der ersten 90 Tage ausserhalb des Spitals - deckt die Krankenversicherung die Pflegeleistungen voll. Bei der anschliessenden Langzeitpflege gewährt sie nur noch einen Beitrag.

 

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