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Visana: Bündnis für Kostendämpfung im Gesundheitswesen


Visana Services AG

05.11.2009, Der Unmut bei den Versicherten über steigende Krankenkassenprämien ist zu Recht gross. Ein Ausweg wäre ein Bündnis für Kostendämpfung zwischen den Partnern im Gesundheitswesen mit dem Ziel, den jährlichen Prämienanstieg einvernehmlich auf drei Prozent zu beschränken.

Mit dem 1996 eingeführten Krankenversicherungsgesetz (KVG) wollte der Gesetzgeber unter anderem den ungebremsten Kostenanstieg im Gesundheitswesen dämpfen. Nach über zehn Jahren fällt die Bilanz zwiespältig aus: Die Kosten in der Grundversicherung sind zwischen 1996 und 2008 im Schnitt um 4,5 Prozent pro Jahr gewachsen. Die Prämien, die nichts anderes als die Kosten widerspiegeln, sind damit weit stärker gestiegen als die durchschnittliche Teuerung. Seit 1996 sind die Ausgaben pro Versicherten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) um 73,3 Prozent gestiegen. Die allgemeine Teuerung lag im gleichen Zeitraum bei knapp 12 Prozent, im Schnitt betrug sie also weniger als 1 Prozent pro Jahr. Das Mengenproblem

Verantwortlich für den Kostenanstieg ist vorab das ungebremste Mengenwachstum. Es fehlen wirksame Instrumente, um den Ausgabenanstieg zu dämpfen. Alle Anstrengungen auf der Preisseite verpuffen wirkungslos, da die Menge unaufhörlich wächst. Das Hauptproblem liegt (neben der demografischen Entwicklung) in den falschen Anreizen, die eine kostspielige Überversorgung der Bevölkerung fördern. Zudem blieben Massnahmen zur Kostendämpfung bis anhin weitgehend ein Lippenbekenntnis. - Unser Gesundheitswesen leistet viel. Die Versorgung der Bevölkerung ist gewährleistet, und der Zugang für alle Patientinnen und Patienten ist garantiert. Die Gesundheit darf auch etwas kosten. Das System stösst aber an seine Grenzen, denn die Kosten steigen unverhältnismässig, ohne einen wirklichen Mehrwert zu generieren. Länder wie die Niederlande oder Schweden, die mit der Schweiz vergleichbar sind, versorgen ihre Bevölkerung mindestens gleich gut wie die Schweiz, allerdings zu deutlich tieferen Kosten. Die freie Arztwahl und der umfassende Leistungskatalog sichern den Zugang zur medizinischen Versorgung. Statt dafür, dass den Patienten Leistungen vorenthalten werden und über Rationierung eine Zweiklassenmedizin gefördert wird, plädiere ich für die Einführung einer verbindlichen, prozentualen Bandbreite, welche ein nachhaltiges jährliches Kostenwachstum bei gleichzeitig gedämpftem Prämienanstieg ermöglicht. Alle beteiligten Akteure bekennen sich einvernehmlich zur Kostendämpfung und bestimmen die Bandbreite für das Kostenwachstum im Gesundheitswesen. Dieses Bündnis soll so lange gelten, als die Politik nicht nachhaltigere Massnahmen beschliesst.

Gerechtfertigt ist meines Erachtens ein Wachstum der Ausgaben zulasten der OKP von 2,5 Prozent pro Versicherten und Jahr. Damit lassen sich die allgemeine Teuerung, Mehrausgaben aufgrund der Demografie sowie die Ausgaben für den medizinischen Fortschritt (medizinische, technische und diagnostische Innovationen) finanzieren. Der Zugang der Bevölkerung zu sämtlichen Therapien, welche die KVG-Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) erfüllen, ist damit garantiert. Krankenversicherer und Leistungserbringer bzw. deren Verbände regeln die Vergütung der Leistungen zulasten der OKP in Verträgen. Wenn sich die Akteure zu einem jährlichen Kostenwachstum von 2,5 Prozent bekennen, sind verbindliche Korrekturmechanismen in die Tarifverträge einzubauen. Sollte das jährliche Kostenwachstum zulasten der OKP in einer Leistungserbringer-Kategorie über 2,5 Prozent liegen, müssen gemäss Vertrag Tarife oder Taxpunktwerte im Folgejahr nach unten angepasst werden, damit die Limite von 2,5 Prozent nicht überstiegen wird. Mit einem solchen Vorgehen könnte - unter Berücksichtigung der bei den Versicherern zu bildenden Reserven und Rückstellungen - das Prämienwachstum auf 3 Prozent beschränkt werden. Unbürokratische Lösung

Die Umsetzung des Bündnisses ist einfach, schnell und unbürokratisch, da Verträge bereits vorliegen und nur angepasst werden müssen. Die OKP-Leistungen der Ärzte werden über vertraglich vereinbarte Taxpunktwerte abgerechnet. Tarifregelungen existieren auch im ambulanten und stationären Spitalbereich sowie in der Pflege. Bei den von der Grundversicherung übernommenen Medikamenten, Mitteln und Gegenständen sowie den Labortarifen ist der Bund in die Pflicht zu nehmen, da er Preise und Tarife in diesen Bereichen in eigener Kompetenz auf dem Verordnungsweg festlegt. Sollte ein gesamtschweizerisches Bündnis nicht realisierbar sein, wären auch kantonale und regionale Lösungen möglich, da Tarifvereinbarungen auf kantonaler und teilweise sogar regionaler Ebene vorliegen. Vom Bündnis profitieren würden dann allerdings nur die Versicherten in den betroffenen Kantonen oder Regionen.

Die Prämien der Krankenversicherer setzen sich zusammen aus Leistungs- und Verwaltungskosten. Der prozentuale Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtkosten des Gesundheitswesens ist seit der Einführung des KVG praktisch konstant. Im Rahmen dieses Bündnisses wäre eine Stabilisierung des Verwaltungskostenanteils der Krankenversicherer vorzusehen. Spielraum in den Tarifverträgen zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherern für ein Bündnis zur Dämpfung des Kostenanstiegs ist vorhanden. Die Zahlen der zulasten der OKP abgerechneten Leistungen sind für alle Leistungserbringer und Tarifregionen bekannt und können als Grundlage für die Berechnung allfälliger Tarifkorrekturen genutzt werden. Wenn sich alle Akteure - das heisst Leistungserbringer (Ärzte, Spitäler, Therapeuten usw.), Krankenversicherer, Bund und Kantone - zu einem nachhaltigen Wachstum der Kosten zulasten der OKP bekennen, gehören Prämiensprünge, wie wir sie jetzt erleben, der Vergangenheit an. Mit einem solchen Bündnis würde zudem die wiederum entfachte Diskussion über eine Einheitskasse hinfällig, zumal sich auch eine solche mit der Kostenproblematik auseinanderzusetzen hätte.

* Peter Fischer ist CEO von Visana, einem der führenden schweizerischen Kranken- und Unfallversicherer.

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