Seit Monaten wird über Massnahmen gegen die besorgniserregenden Steigerungen der Gesundheitskosten zu Lasten der Grundversicherung diskutiert. Die dringliche Revision des Krankenversicherungsgesetzes mit neuen Finanzierungsideen und der ärztlichen Telefonberatung, welche Bundesrat Couchepin am 29. Mai den Medien vorgestellt hat, läutet die Fortsetzung dieser Diskussion im Parlament ein. Sie kommt aber leider für die Senkung des sich abzeichnenden massiven Prämienanstiegs für das kommende Jahr zu spät. santésuisse hat seit längerem auf die kritische Kosten- und Prämienentwicklung hingewiesen. Die folgenden Sparmassnahmen im Gesamtbetrag von 800 Mio. Franken pro Jahr muss der Bundesrat auf Verordnungs- oder Weisungsstufe noch im Juni beschliessen und per 1.1.2010 in Kraft setzen, damit die Krankenversicherer diese für die Prämienberechnung 2010 berücksichtigen können:
Auslandpreisvergleich Medikamente - Erweiterung des Länderkorbs Deutschland, Dänemark, Holland und Grossbritannien um die Nachbarländer Frankreich, Italien und Österreich beim Auslandpreisvergleich alle drei Jahre(Fr. 200 Mio.).
Differenzierter Selbstbehalt Medikamente – 20% Selbstbehalt für teure Originalpräparate und 10% für günstigere entsprechende generische Produkte mit gleichem Wirkstoff (Fr. 160 Mio.).
Vertriebsmargen Medikamente - Senkung der Vertriebsmargen in den Bereichen Arztpraxis, Apotheke und Spital ambulant (Fr. 100 Mio. bei einer generellen Senkung von 15 auf 12% bzw. Fr. 300 Mio. bei kanalspezifischen Vertriebsmargen und der konsequenten Weitergabe der Rabatte an die Krankenversicherer) festgesetzt oder unter den Tarifpartnern verhandelt.
Höchstpreise Mittel und Gegenstände (MiGeL) - Senkung der Höchstpreise (Fr. 100 Mio.).
Preise Spital ambulant - Senkung der Taxpunktwerte auf das jeweilige Niveau der Leistungen freipraktizierender Ärzte (Fr. 265 Mio. seit der Einführung des Ärztetarifs TARMED im Jahre 2004. Sparpotential per 1.1.2010 Fr. 40 Mio.).
Erhöhung des Selbstbehalts Spital ambulant ohne ärztliche Einweisung - mit der pauschalen Kostenbeteiligung von Fr. 50.- für ambulante Leistungen in den Spitälern mit dem Anreiz für Patienten, die Arztpraxis statt den Spitalnotfall aufzusuchen.
Der Bundesrat muss den Krankenversicherern bis Ende Juni verbindlich zusichern, dass er diese Massnahmen umsetzt und per 1.1.2010 in Kraft setzt. Alles, was der Bundesrat oder das Parlament später beschliesst, können die Krankenversicherer für die Prämienberechnungen 2010 nicht mehr berücksichtigen. santésuisse und die Krankenversicherer verlangen als Treuhänder der Prämienzahlenden vom Bundesrat entschlossenes Handeln.




