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Santésuisse: Gefahr von steigenden Medikamentenpreisen ist nicht gebannt

03 Februar 2017 | von santéservices

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


Pressetitel

Santésuisse: Gefahr von steigenden Medikamentenpreisen ist nicht gebannt

Verfasser / Quelle

Santésuisse

Publikation

03.02.2017 | 08:44 Uhr


03.02.2017, Wie der Bundesrat bekannt gegeben hat, wird die Überprüfung der Medikamentenpreise wieder aufgenommen. Mit der weiterhin alle drei Jahre durchgeführten Überprüfung ist das Einsparpotenzial allerdings immer noch zu gering. Notwendig wäre die jährliche Preisanpassung. Das von santésuisse geforderte Antrags- und Beschwerderecht bei der Aufnahme in die Kassenpflicht wurde leider gestrichen.


Das Bundesamt für Gesundheit passt die Verordnungen über die Krankenversicherung (KVV) und die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) im Bereich Medikamente an. Der Entscheid des Bundesrates war nötig, da die Medikamentenpreise in Folge eines Bundesgerichtsentscheides, der durch eine Pharmafirma ausgelöst wurde, seit 2014 nicht mehr angepasst wurden. Zusätzlich soll zum Auslandpreisvergleich der therapeutische Quervergleich (TQV) für die Preisüberprüfung beigezogen werden. Allerdings wird mit der gleich starken Gewichtung von Auslandpreisvergleich und TQV das gesetzlich verankerte Kostengünstigkeitsprinzip weiterhin ignoriert. Für santésuisse ist klar: nur der günstigste Preis für den gleichen Wirkstoff darf durch die Krankenversicherung vergütet werden. Mit dieser Neuregelung könnten sich die Preise von älteren Arzneimitteln erhöhen, weil diese mit teureren verglichen werden und keine Obergrenze im Auslandpreis mehr besteht. Es besteht somit die Gefahr von steigenden Preisen.

Antrags- und Beschwerderecht auf der Strecke geblieben

Um Rekurse der Pharmafirmen wegen Ungleichbehandlung zu verhindern, müssten alle kassenpflichtigen Medikamente jedes Jahr überprüft werden. Weiter wird gemäss der Verordnungsänderung den Krankenversicherern keine Handhabe eingeräumt, gegen überhöhte Medikamentenpreise vorzugehen. Rekurrieren gegen einen Entscheid des Bundesamtes für Gesundheit dürfen nämlich weiterhin nur die Hersteller. Die Krankenversicherer haben keine Handhabe, gegen überhöhte Medikamentenpreise vorzugehen. Das fehlende Beschwerderecht ist eine Ungleichbehandlung der Krankenversicherer und der Prämienzahler.

Schon lange Preisabschläge bei den Generika gefordert

Die Erhöhung der Abstandsregeln der Generika zu den Originalprodukten wird für die Prämien- zahler gewisse Einsparungen bringen. Die Massnahme genügt aber nicht. Schon lange verweist santésuisse auf die dringend nötigen Preisabschläge für die Generika, die im Vergleich zu den Referenzländern um 50 Prozent zu teuer sind. Akzeptable vorübergehende Lösung ist die in den Verordnungen vorgesehene Vergrösserung des Preisabstands zum Originalprodukt. Diese müsste zügig durch ein griffiges Festbetragssystem ersetzt werden, das beispielsweise in den Niederlanden und Dänemark längst schon praktiziert wird.

Mit der konsequenten Anwendung des im Krankenversicherungsgesetz festgelegten Kostengünstigkeitsprinzips und der Förderung der Generika könnten jährlich rund 600 Millionen Franken eingespart werden; überhöhte Vertriebsmargen machen weitere 460 Millionen Franken aus. Einsparungen im Medikamentenbereich von einer Milliarde Franken würden die Versicherten um drei bis vier Prämienprozent jährlich entlasten.


Medienkontakt:
Sandra Kobelt
Leiterin Abteilung Politik und Kommunikation
032 625 42 57
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Quelle: Santésuisse | Publiziert am 03.02.17 | Aktualisiert um 08:44 Uhr


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