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Wirtschaftlichkeitsverfahren - deutliche Rüge für santésuisse

19 Oktober 2008 | von santéservices

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


Pressetitel

Wirtschaftlichkeitsverfahren - deutliche Rüge für santésuisse

Verfasser / Quelle

santésuisse

Publikation

19.10.2008 | 09:15 Uhr


19.10.2008, santésuisse prüft im Auftrag der Krankenkassen, ob Ärzte wirtschaftlich arbeiten. Die Methoden des Krankenkassenverbandes stehen seit längerem in der Kritik: Die Daten sind unvollständig, zentrale Beurteilungskriterien bleiben unberücksichtigt. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats hat heute deutlich entschieden, dass das bisherige Verfahren überarbeitet und die Argumente der Ärzteschaft (Ausweitung der Datenbasis, der Kriterien und Einbezug der Gesamtkosten) aufzunehmen sind. Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte freut sich über diesen Entscheid, der die Grundversorgung in der Schweiz stärkt.


Massive Drohbriefe von santésuisse oder ruinöse Rückforderungen – das kann Ärztinnen oder Ärzten Arzt mit eigener Praxis sehr wohl passieren. Vor allem wenn sie chronisch Kranke behandeln und wenn sie ihre Patienten von Beginn bis zum Ende der Behandlung betreuen. Diese Ärzte – sie sind vor allem in der Grundversorgung tätig – sind im Visier von santésuisse, jener Organisation, die im Auftrag der Krankenkassen überprüft, ob Ärzte sogenannt wirtschaftlich arbeiten oder nicht.

Heute hat nun die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats mit 14 Ja-Stimmen gegenüber fünf Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen deutlich drei parlamentarischen Initiativen (eingereicht von NR Bea Heim/SP, NR Thérèse Meyer-Kälin/CVP, NR Ignazio Cassis/FDP und Vize-Präsident der FMH) zur Revision des Wirtschaftlichkeitsverfahrens zugestimmt und damit santésuisse eine deutliche Rüge für die bisherige Praxis erteilt.

Gemäss der Statistik von santésuisse erscheinen jene Ärzte günstig, die vorwiegend, gesunde Patienten haben und komplexe Fälle umgehend an ein Spital oder an Spezialisten verweisen. santésuisse überprüft nämlich nur die direkten Kosten und vernachlässigt jene Kosten, die bei einer Überweisung eines Patienten an ein Spital oder an einen Spezialisten entstehen. Neben den Gesamtkosten lässt santésuisse in der Kostenanalyse ebenso die Charakteristika der Praxis (Anzahl Hausbesuche, Einzugsgebiet, Wahlfranchise der Patienten etc.) sowie das Fachgebiet, in welchem der Arzt tätig ist, ausser Acht.

Die medizinische Behandlung muss gemäss Krankenversicherungsgesetz wirtschaftlich, wirksam und zweckmässig sein. «Auch wir Ärztinnen und Ärzte wollen keine unnötigen Kosten verursachen und berücksichtigen in unserer Arbeit wirtschaftliche Aspekte. Wir fordern aber ein Wirtschaftlichkeitsverfahren, das alle relevanten Faktoren und auch die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit berücksichtigt», so Dr. med. Jacques de Haller, Präsident der FMH. Nur wenn die Qualität berücksichtigt wird, ist gewährleistet, dass Patienten die bestmögliche Behandlung erhalten und dass der Arzt nicht gezwungen ist, jemanden nur minimal zu behandeln. Dank der Daten aus den Trust Centern kann die Ärzteschaft zudem einen wesentlichen Beitrag leisten für ein Wirtschaftlichkeitsverfahren, das eine Gesamtbetrachtung der Kosten erlaubt. Der Entscheid der Kommission ist somit auch ein Signal für die Stärkung der Ärzteschaft als gleichberechtigter Partner neben den anderen Gesundheitsakteuren.



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Quelle: santésuisse | Publiziert am 19.10.08 | Aktualisiert um 09:15 Uhr


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