10.02.2003, Das dringliche Bundesgesetz für die Spitalfinanzierung von Zusatzversicherten wird in allen
Kantonen deutlich angenommen
Die Kantone übernehmen die Kosten für Privatversicherte bei der Spitalfinanzierung in Etappen. Die
Stimmbevölkerung hat sich klar für das Bundesgesetz ausgesprochen.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben dem dringlichen Bundesgesetz zur Spitalfinanzierung deutlich zugestimmt, mit 77,4 Prozent Ja-Stimmen gegen nur 22,6 Prozent Nein-Stimmen. Demnach müssen sich die Kantone an den Leistungen der Grundversicherungen beteiligen, auch wenn die Patientinnen und Patienten eine Zusatzversicherung haben, also privat oder halbprivat versichert sind. Die Kosten übernehmen sie aber stufenweise. Geschlagen geben musste sich die Krankenkasse Assura, die gegen das dringliche Bundesgesetz angetreten war und das Referendum ergriffen hatte. Die Assura hatte verlangt, dass die Kantone die Kosten sofort übernehmen müssen. Das hätte diese jedes Jahr mit mindestens 700 Millionen Franken zusätzlich belastet. Verschiedene Kantone erklärten im Vorfeld der Abstimmung, bei einer Annahme des Referendums seien Steuererhöhungen nicht auszuschliessen.
Bern 78,8 Prozent Ja-Stimmen
Zwar erhielt die Assura in ihrem Heimatkanton Waadt noch am meisten Unterstützung, doch auch diese lag bei nur 30,4 Prozent Nein-Stimmen. Die grösste Abfuhr erlitt das Referendum im Kanton Genf, so sprachen sich nur gerade 16,4 Prozent der Stimmberechtigten gegen das Gesetz aus. Auch im Kanton Bern war der Ja-Anteil hoch: Die Bernerinnen und Berner stimmten dem Bundesgesetz mit 78,8 Prozent der Stimmen zu.
Man sei über die deutliche Ablehnung nicht sonderlich überrascht, liess die Assura verlauten, sei doch diese Abstimmung ein Kampf zwischen David und Goliath gewesen und die Kasse habe nicht über die nötigen Mittel verfügt, um einen Abstimmungskampf zu führen.
Ausser der Assura stellte sich nur die Krankenkasse Supra hinter das Referendum. Alle politischen Parteien, der Krankenkassenverband und die Kantone warben für ein Ja an der Urne. Trix Heberlein (fdp, ZH), Präsidentin des Ja-Komitees, zeigte sich gestern erfreut über das deutliche Resultat und erklärte, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hätten damit die einzig vernünftige Antwort gegeben. Das dringliche Bundesgesetz ist eine Übergangsregelung und nur so lange in Kraft, bis mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes eine Neuregelung der Spitalfinanzierung eingeführt werden wird. Dies ist für das Jahr 2005 vorgesehen.
Die Assura-Gruppe mit Sitz in Pully (VD) ist die viertgrösste Krankenversicherungsgruppe der Schweiz. Sie umfasst mehrere Gesellschaften, deren bedeutendste die Versicherungsgesellschaften Assura- Basis SA, Assura SA, Assura Holding SA, Figeas SA und Animalia SA sind.
Die Assura befindet sich unter den grössten Krankenversicherer dieses Landes. Somit erbringt sie den Beweis, dass sie kein herkömmlicher Versicherer ist, sondern eine echte Alternative zur Gesundheitskostenexplosion.
Assura est désormais dans le peloton de tête des dix plus grands assureurs maladie. Elle prouve ainsi qu'elle n'est pas un assureur conventionnel, mais une alternative à l'explosion des coûts de la santé.
Assura-Basis SA (Firmenporträt) | |
Artikel 'Klare Abfuhr für die Assura...' auf Swiss-Press.com |
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