15.08.2019, Krankenversicherer und Kantone sollen Behandlungen im ambulanten und stationären Bereich
einheitlich
finanzieren. Dies sieht eine Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des
Nationalrats
(SGK-N) vor. Der Bundesrat hat am 14. August 2019 zum Entwurf der SGK-N Stellung
genommen. Er
befürwortet grundsätzlich eine einheitliche Finanzierung. Gleichzeitig fordert er, dass die
Anliegen der
Kantone bei der Reform noch stärker berücksichtigt werden.
Die Leistungen im stationären und ambulanten Bereich werden derzeit unterschiedlich finanziert. Die Kantone finanzieren Leistungen im stationären Bereich zu mindestens 55 Prozent, die Krankenversicherer übernehmen höchstens 45 Prozent. Die Leistungen im ambulanten Bereich werden zu 100 Prozent von den Krankenversicherern vergütet.
Diese unterschiedliche Finanzierung im stationären und ambulanten Bereich führt zu Fehlanreizen: Kantone und Krankenversicherer haben Anreize, die Tarifverhandlungen mit den Leistungserbringern so zu führen, dass ihre jeweiligen finanziellen Interessen gewahrt werden, was sachgerechte Tarife behindert.
Die gewünschte kostensparende Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen führt in der aktuellen Situation zu einer Mehrbelastung der Prämienzahlenden. Auch eine über die gesamte Behandlungskette koordinierte, kostendämpfende Versorgung im Gesundheitswesen wird durch die heutige Finanzierung erschwert. Dies führt zu unnötigen Kosten im Gesundheitswesen.
Bundesrat begrüsst Vorlage
Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit mehrmals positiv zur einheitlichen Finanzierung geäussert. Er teilt die Ansicht der SGK-N, dass eine einheitliche Finanzierung im stationären und ambulanten Bereich die koordinierte Versorgung sowie die Verlagerung von stationär nach ambulant fördert und die Prämienzahler entlastet. Er begrüsst deshalb die Vorlage der SGK-N grundsätzlich und befürwortet eine Anpassung im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).
Keine Reform ohne Kantone
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine einheitliche Finanzierung in Zusammenarbeit mit den Kantonen umgesetzt werden sollte. Anpassungen im Sinne der Kantone sind noch notwendig. Deren Anliegen sind deshalb sorgfältig zu prüfen und wenn möglich zu berücksichtigen, um die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage sicherzustellen.
Der Bundesrat unterstützt daher den Vorschlag der SGK-N, dass sich der Kantonsbeitrag an die Krankenversicherer an den tatsächlich entstandenen Kosten orientiert und nicht an dem erwarteten Risiko. Für den Bundesrat soll zudem eine einheitliche Finanzierung nur in Kraft treten können, wenn die Kantone auch die Möglichkeit haben, die Zulassung von ambulanten Leistungserbringern zu regeln.
Er unterstützt ebenfalls in der SGK-N gestellte Minderheitsanträge: Der Kantonsbeitrag soll sich an den Nettokosten der erbrachten Leistungen (exkl. Franchise und Selbstbehalt) und nicht an den Bruttokosten orientieren; damit wird vermieden, dass die Kantone sich an Kosten beteiligen, welche die Krankenversicherer nicht finanziert haben.
Des Weiteren steht der Bundesrat einem Einbezug der Pflegeleistungen zuhause und im Pflegeheim in eine einheitliche Finanzierung positiv gegenüber; allerdings müssen zuerst die dazu notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden.
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